ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG
DER LEISTUNGEN DURCH STUDIO KOLOR SP. Z O.O.

§ 1
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Weiteren AGB genannt, bestimmen die Bedingungen der Zusammenarbeit der Parteien in Bezug auf die Erbringung der Leistungen, die von Studio Kolor Sp. z o.o. angeboten werden.
  2. Studio Kolor Sp. z o.o. erbringt die Dienstleistungen im Bereich der visuellen Kommunikation, insbesondere im großformatigen Digitaldruck.
  3. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Studio Kolor setzt die Annahme der AGB durch den Auftraggeber voraus.

§ 2
DEFINITIONEN

  1. Auftragnehmer – Studio Kolor Sp. z o.o., Głogów Małopolski (PL 36-060), ul Lotniskowa 14, Steuernummer NIP: 8131013361, REGON: 690325265 eingetragen ins Landesgerichtsregister, das vom Amtsgericht in Rzeszów, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer geführt wird: 0000751299.
  2. Auftraggeber – Partei, die die Dienstleitungen des Auftragsnehmers gemäß den AGB und dem abgeschlossenen Vertrag in Anspruch nimmt.
  3. Vertrag – Dienstleistungsvertrag, der zwischen dem Auftragsnehmer und Auftraggeber in dem Umfang und auf Grund der Bedingungen geschlossen wird, die in den AGB festgelegt sind.
  4. Dienstleistung – eine vom Auftragsnehmer für den Auftraggeber gemäß AGB und dem geschlossenen Vertrag erbrachte Leistung, die in der Fertigstellung des Produktes in Form eines Druckerzeugnisses oder einer anderen Ware für den Auftraggeber auf der Grundlage einer erteilten Bestellung besteht.
  5. Bestellung – eine Willenserklärung des Auftraggebers, die unmittelbar dazu führt, einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber zu schließen.
  6. Produkt/Ware – eine vom Auftragnehmer erbrachte Dienstleistung zur Ausführung eines Ausdrucks oder einer anderen Ware, die in der vom Auftraggeber erteilten Bestellung angegeben ist und die den Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages bildet.
  7. Ausdruck – ein grafisches Werk, das in digitaler Drucktechnik auf Bestellung des Auftraggebers ausgeführt wird und zur Weiterverteilung bestimmt ist.
  8. Muster – eine Musterversion des Ausdruckes, die die Grundlage für die Ausführung der erteilten Bestellung bildet.
  9. Projekt/Druckdatei – eine grafische Datei, die die detaillierten technischen Bedingungen des bestellten Werks enthält und vom Auftraggeber als Teil der vom Auftragnehmer auszuführenden Bestellung übermittelt wird.
  10. Spezifikation – technische Spezifikation für die Vorbereitung der Materialien für den digitalen Großformatdruck, die einen Anhang zu den AGB bildet.
  11. Standardisierung einer Datei für den Druck – Bearbeitung einer vom Auftraggeber übermittelten Datei, die in der Vereinheitlichung, Korrektur und Vorbereitung der Datei besteht, um ein optimales Ergebnis zu erzielen, das den richtigen Druck des bestellten Produktes ermöglicht.

§ 3
BESTELLUNG

Erteilung einer Bestellung

  1. Die Bestellungen werden elektronisch per E-Mail oder persönlich in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erteilt. Die Bestellung kann im Namen des Auftraggebers von einer Person erteilt werden, die berechtigt ist, bestimmte Tätigkeiten im Namen des Auftraggebers auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht auszuführen.
  2. Die Bestellung sollte folgendes enthalten:
    1. Daten des Auftraggebers;
    2. Parameter der Bestellung:
      1. Bezeichnung des Produkts und/oder die Bezeichnung des Materials, aus dem das Produkt hergestellt werden soll;
      2. Falls das Material, aus dem das Produkt hergestellt werden soll, vom Auftraggeber beigestellt wird – Bezeichnung, Größe, Anzahl und Datum der Lieferung;
      3. Format des Produktes;
      4. Art und Weise, wie das Produkt fertiggestellt wird;
      5. Stückzahl des bestellten Produktes;
      6. Verpackungsart des Produktes;
      7. Geplanten Termin der Fertigstellung der Bestellung sowie den Versand oder persönliche Abholung;
      8. Im Falle des Versands – Adressangaben.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Daten in Form einer elektronischen Datei im Voraus zu liefern, die für die rechtzeitige Ausführung der Bestellung erforderlich ist und gemäß der gültigen technischen Spezifikation für die Vorbereitung der Materialien für den Großformatdruck vorbereitet ist. Alle vom Auftraggeber für die Ausführung der Bestellung zur Verfügung gestellten Daten werden vom Auftragnehmer für einen Zeitraum von 1 Jahr aufbewahrt.
  4. Mit der Übermittlung des Bestellungsentwurfes an den Auftragnehmer erklärt sich der Auftraggeber mit der für die Herstellung eines Druckes erforderlichen Standardisierung einverstanden.
  5. Als Übergabetermin für die Druckdatei gilt der Termin der Lieferung von kompletten Materialien, die keine Verbesserungen benötigen. Die Lieferung von mangelhaftem oder unvollständigem Material kann zu einer Verzögerung der Bestellungsausführung führen, die vom Auftraggeber zu verantworten ist.
  6. Alle vom Auftraggeber übermittelten Abbildungen dienen als Modell zur Veranschaulichung des bestellten Produkts. Geringfügige Abweichungen zwischen dem fertigen Produkt und den eingereichten Materialien, die auf individuelle Computereinstellungen zurückzuführen sind, können keinen Grund für eine Produktbeanstandung darstellen.
  7. Der Auftragnehmer führt die Bestellungen auf Basis des vom Auftraggeber gelieferten grafischen Projektes des bestellten Produktes aus und ist nicht verpflichtet, diesen vor Beginn der Bearbeitung der Bestellung zu überprüfen.
  8. Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer die Anfertigung eines Druckmusters auf eigene Kosten bestellen. Keine Einwände gegen das Muster, die bis zum Beginn der Ausführung der Bestellung vorgelegt werden, gelten als Zustimmung zu dieser Form des Produktes.
  9. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Annahme eines Auftrages abzulehnen, insbesondere wenn:
    1. die Bestellung unvollständig ist und der Auftraggeber keine Absicht hat, sie zu vervollständigen;
    2. die vom Auftraggeber übermittelten elektronischen Druckdateien nicht mit den Bestimmungen der AGB und der Spezifikation übereinstimmen;
    3. ein Produkt und/oder seine Bestandteile, die für den Ausdruck notwendig sind, nicht verfügbar sind;
    4. der Auftragnehmer über keine Produktionskapazität verfügt, um die Bestellung fristgerecht auszuführen;
    5. der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist;
    6. die Gültigkeitsdauer des Angebotes abgelaufen ist.

Annahme der Bestellung

  1. Die Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer ist gleichbedeutend mit dem Abschluss des Vertrages über die Erbringung der Dienstleitung durch die Parteien.
  2. Nach Übermittlung der Bestellung durch den Auftraggeber sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Bestätigung über die Annahme der Bestellung mit Angabe des Fertigstellungstermins und Kostenaufstellung der Dienstleistung.
  3. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, kann der Auftraggeber ihn nicht mehr kündigen. Der Auftragnehmer kann der Auflösung des Vertrags erst dann zustimmen, wenn alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Beginn der Bestellung entstandenen Kosten beglichen sind.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Annahme der Bestellung Tatsachen bekannt werden, die die Liquidität des Auftraggebers beeinträchtigen.

Abwicklung der Bestellung

  1. Die Fertigstellungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Auftragnehmer die Bestellung annimmt, und endet an dem Tag, an dem das fertige Werk zum Versand gebracht oder dem Auftraggeber mitgeteilt wird, dass es persönlich abgeholt werden kann. Die Versandzeit der Waren ist nicht in der Bearbeitungszeit der Bestellung enthalten. Die Frist für die Abwicklung der Bestellung verlängert sich jedoch um die Zeit, in der der Auftraggeber die Erfüllung seiner Verpflichtungen hinauszögert oder den Umfang der Bestellung ändert.
  2. Vor Beginn der Bestellungsausführung führt der Auftragnehmer eine angemessene Standardisierung der Druckdatei durch, die den korrekten Druck des bestellten Produkts ermöglicht.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität des vom Auftraggeber gelieferten Materials und somit auch nicht für Mängel oder Schäden, die während oder nach der Herstellung auftreten können.
  4. Bei vom Auftraggeber beigestellten Materialien ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine entsprechende Materiallieferung zu sorgen, die aus technologischen Gründen jeweils vor Beginn der Bestellung vom Auftragnehmer festgelegt wird. Wenn nicht genügend Material geliefert wird, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Stellt der Auftraggeber die für die Herstellung des Produkts erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig zur Verfügung, kann dies zu einer Verschiebung der Frist für die Ausführung der Bestellung führen.
  6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dass bei einzelnen Bestellungen leichte Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Materialchargen und/oder Farbtöne des Untergrundes auftreten können.
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die er dem Auftraggeber unverzüglich mitteilt.
  8. Sofern nicht anders angegeben, hat der Auftragnehmer die Drucke nach seinem besten Wissen und Gewissen so zu verpacken, dass sie ohne Schaden transportiert werden können. Der Auftraggeber kann auch die Art der Verpackung selber bestimmen. Die Kosten für die Verpackung sind vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, die Bestellung ganz oder teilweise auszuführen, z.B. weil das für die Herstellung des Werkes erforderliche Material nicht zur Verfügung steht, das Werk beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt dieses Umstandes zu informieren und ihm den gezahlten Preis zurückzuerstatten oder nach Wahl des Auftraggebers und mit dessen Einverständnis eine Ersatzleistung zu erbringen.

Abnahme und Versand der Bestellung

  1. Nach Fertigstellung der Bestellung übergibt der Auftragnehmer die fertige Ware dem ausgewählten Versandunternehmen, das Post- und Kurierdienste anbietet, zum Versand. Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit, seine Bestellung persönlich abzuholen. Bei Versand über ein Transportunternehmen aus der Liste der Transportunternehmen, mit denen der Auftragnehmer zusammenarbeitet, ist der Auftraggeber berechtigt, das Transportunternehmen zu wählen. Wenn es möglich ist, kann der Auftraggeber die Sendung für den Transport auf eigene Kosten versichern.
  2. Die Lieferzeiten richten sich nach den vom Versandunternehmen garantierten Lieferzeiten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch den Spediteur verursacht werden.
  3. Wird der Versand auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten für die Lagerung der Ware in Rechnung zu stellen.
  4. Ab dem Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung haftet der Auftragnehmer nicht mehr für Beschädigung oder Verlust der Sendung.
  5. Der Auftraggeber hat das Recht, die Sendung in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Transportunternehmens zu kontrollieren. Im Falle einer Beschädigung muss der Auftraggeber ein Schadensprotokoll mit dem Spediteur erstellen. Das Fehlen eines solchen Protokolls kann dazu führen, dass der Auftragnehmer die Annahme der Mängelanzeige verweigert.

§ 4
PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Preis für die Ausführung des Produkts sowie die Zahlungsbedingungen werden bei der Annahme der Bestellung vereinbart.
  2. Alle Angebote verstehen sich als Nettopreise. Zu dem Preis wird die Mehrwertsteuer in der am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Höhe hinzugerechnet.
  3. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Ausführung des Projekts sowie die Kosten für den Transport und zusätzliche Dienstleistungen nicht im Preis enthalten.
  4. Sofern nicht anders angegeben, umfasst der angebotene Preis die Bearbeitung einer einzelnen Datei. Wenn Sie mehrere Ausdrucke aus mehreren Dateien drucken, erhöhen die Kosten für die Verarbeitung der zusätzlichen Dateien den Endpreis des Produkts.
  5. Der Preis kann geändert werden, wenn der Auftraggeber im Laufe des Vertrages Änderungen vornimmt, die den Preis beeinflussen.
  6. Die Annahme einer Bestellung kann mit einer Vorauszahlung oder der Zahlung des gesamten Preises verbunden sein. Die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung des entsprechenden Betrags werden vom Auftragnehmer festgelegt.
  7. Im Falle einer teilweisen Vorauszahlung ist der Auftraggeber verpflichtet, den Restbetrag innerhalb der Frist zu zahlen, die sich aus der vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung ergibt.
  8. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Ausführung des Auftrags einzustellen, zu verlängern oder zu stornieren, wenn es zu einem Verzug bei der Zahlung des ersten Vorschusses oder anderer vereinbarter Kosten kommt. Wird der Auftrag storniert, so wird die Vorauszahlung als Entschädigung für die vom Auftraggeber verschuldete Nichterfüllung des angenommenen Auftrags angerechnet.
  9. Für die Bestellung stellt der Auftragnehmer eine Rechnung aus, die er dem Auftraggeber per E-Mail zusendet. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Rechnungen in elektronischer Form ausstellt.
  10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Zahlungen an den Auftragnehmer fristgerecht zu überweisen. Die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
  11. Als Datum der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Auftragnehmers oder das auf dem Zahlungsbeleg angegebene Datum.
  12. Für jeden Tag des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Der Auftragnehmer kann auch eine Zahlungsaufforderung auf Kosten des Auftraggebers übersenden.
  13. Die Einreichung einer Beanstandung entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Preises für die Dienstleistung.
  14. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Bestellung auszusetzen, die Ausgabe der Waren zu verweigern oder zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, wobei er berechtigt ist, die vom Auftraggeber geleisteten Vorauszahlungen einzubehalten, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
  15. Alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte sind Eigentum des Auftragnehmers, bis alle fälligen Zahlungen vom Auftraggeber geleistet worden sind.

§ 5
BEANSTANDUNGEN

Verfahren für die Einreichung

  1.  Für die Einreichung einer Beanstandung ist das Antragsformular zu verwenden, das den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ausgefüllte Formular innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware per E-Mail an den Auftragnehmer zu senden. Im Falle einer Beschädigung des Produkts während des Transports ist es notwendig, ein Schadensprotokoll beizufügen, das mit dem Spediteur erstellt wird. Bei Nichteinhaltung der genannten Frist wird die Bearbeitung der Beschwerde abgelehnt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das beanstandete Werk auf seine Kosten an den Auftragnehmer zu liefern. In begründeten Fällen kann sich der Auftragnehmer damit einverstanden erklären, die Reklamation auf der Grundlage von eingereichten Fotos von Mängeln des beworbenen Ausdrucks zu prüfen.
  3. Mängel an einem Teil des gelieferten Produkts berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.

Bearbeitung von Beschwerden

  1. Beanstandungen werden innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Anmeldung auf der Grundlage der vom A/uftraggeber vorgelegten Unterlagen bearbeitet. Aufgrund der Besonderheit der Beanstandung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Frist für die Bearbeitung der Beanstandung zu verlängern, wovon er den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzt und gleichzeitig die Frist für die Bearbeitung der Beanstandung angibt. Der Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Beanstandung ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung der Beanstandung durch den Auftragnehmer.
  2. Von der Beanstandung ausgeschlossen sind:
    1. während des Transports beschädigte Produkte, wenn der Schaden nicht im Schadensprotokoll vermerkt wurde;
    2. Produkte, die bei der Installation, unsachgemäßem Gebrauch oder längerer Einwirkung von Witterungseinflüssen beschädigt wurden;
    3. Produkte, die vor ihrer Exposition lange Zeit unsachgemäß gelagert wurden;
    4. vom Auftraggeber beschädigte oder veränderte Produkte;
    5. Produkte, die durch nicht normgerechte Verpackung nach Wahl des Auftraggebers beschädigt sind;
    6. Produkte mit geringfügig abweichenden Farbandrucken, die vom Auftraggeber genehmigt wurden;
    7. Produkte, die geringfügige Abweichungen vom Inhalt der Bestellung aufweisen, wenn sie die Möglichkeit der Endbestimmung des Produkts in keiner Weise beeinträchtigen.
  3. Wird der Beanstandung zugestimmt, hat der Auftragnehmer das mangelhafte Werk unverzüglich nachzubessern oder dem Auftraggeber ein neues mangelfreies Werk zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder ein Ersatz des Werkes nicht möglich, so hat der Auftragnehmer den Preis des Werkes zu vermindern oder vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber den vom Auftraggeber gezahlten Preis ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Beanstandung als berechtigt angesehen wurde, zu erstatten.
  4. Wird eine Beanstandung vom Auftragnehmer anerkannt, so wird der betreffende Betrag in der gleichen Weise erstattet, in der der Auftraggeber für die Bestellung bezahlt hat.
  5. Die Kosten für ungerechtfertigte Beanstandungen gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

  1. Der Auftraggeber haftet für unvollständige, nicht aktuelle oder falsche Angaben im Rahmen der Bestellung oder Vertragserfüllung sowie für Rechtsmängel, die sich aus dem Inhalt oder der Form der zum Druck gelieferten Unterlagen ergeben, einschließlich der Verletzung von Rechten Dritter. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt der von ihm gelieferten Druckdateien sowie der Zweck der Bestellungsausführung keine Urheberrechte oder ähnliche Rechte Dritter verletzen. Sollten die oben genannten Rechte verletzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die volle Verantwortung für diese Verletzung zu tragen. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung der Bestellung abzulehnen, wenn er begründete Zweifel daran hat, dass die Ausführung Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Dritter sowie andere gesetzliche Vorschriften und die guten Sitten verletzen könnte.
  2. Die Haftung des Auftragnehmers für Schadenersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages ist auf den für die Ausführung der Bestellung vereinbarten Preis beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, der sich aus der unsachgemäßen Erfüllung des Vertrages ergeben kann. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ersatz für entgangenen Gewinn zu verlangen.
  3. Bei Materialien, die vom Auftraggeber geliefert werden, haftet der Auftragnehmer nicht für den Grad ihrer Eignung für die Bestellung.

§ 7
PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ UND DATENSCHUTZ

  1. Der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers Verantwortliche – im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachstehend «RODO») – ist Studio Kolor Sp. z o.o., mit Sitz in Głogów Małopolski (36-060), ul. Lotniskowa 14.
  2. Der Auftragnehmer gewährleistet den Schutz der personenbezogenen Daten, die ihm vom Auftraggeber zur Verarbeitung anvertraut werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den auf dem Gebiet der Republik Polen geltenden Rechtsvorschriften.
  3. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt zum Zweck der Ausführung der Bestellung.
  4. Die vom Auftragnehmer erhobenen personenbezogenen Daten können auch verwendet werden, um den Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen zu informieren.
  5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ausgewählte, den Auftraggeber betreffende Informationen an zuständige Behörden oder Dritte weiterzugeben, die diese Informationen auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage anfordern, und zwar nur und ausschließlich dann, wenn dies mit den Bestimmungen des im Gebiet der Republik Polen geltenden Rechts vereinbart ist. Abgesehen von diesen Fällen werden Informationen, die den Auftraggeber betreffen, ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  6. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers können auf Anfrage an die sie verarbeitenden Stellen weitergegeben werden, insbesondere an die mit der Buchhaltung des Auftragnehmers befassten Stellen, Inkassounternehmen oder Speditionen.
  7. Folgende personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen des Auftrags verarbeitet:
    1. Vorname und Name/Firmenname des Auftraggebers;
    2. Anschrift/Hauptsitz des Auftraggebers;
    3. NIP- und REGON-Registriernummern;
    4. die E-Mail-Adresse des Auftraggebers;
    5. die vom Auftraggeber angegebene Kontakttelefonnummer.
  8. Die Angabe personenbezogener Daten durch den Auftraggeber ist freiwillig, aber für die Ausführung der Bestellung erforderlich. Die Daten werden vom Auftraggeber in der Phase der Bestellung, der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Auftragnehmers und in der Phase der Korrektur oder Aktualisierung der Daten angegeben.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über jede Änderung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten zu informieren. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Änderung, so gelten die bestehenden Daten des Auftraggebers als aktuell.
  10. Der Auftraggeber hat das Recht, den Inhalt seiner personenbezogenen Daten einzusehen, sie zu berichtigen und zu vervollständigen sowie zu verlangen, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingestellt und diese gelöscht werden. Zu diesem Zweck sollte der Auftragnehmer kontaktiert werden.
  11. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertrages und nach dessen Ablauf für den Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung folgender Zwecke erforderlich ist:
    1. die Abwicklung der Bestellung oder die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag;
    2. etwaige Beanstandungen an den Produkten.

§ 8
VERTRAULICHKEIT

  1. Alle Informationen, die die Parteien im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung erhalten, dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die unmittelbar mit der Ausführung des Vertrags zusammenhängen. Die Parteien sind verpflichtet, alle oben genannten Informationen vertraulich zu behandeln. Vorbehaltlich des Absatzes 2 dieses Abschnitts darf keine der Vertragsparteien während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Ablauf oder Kündigung Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung erhalten hat, veröffentlichen, weitergeben, offenlegen oder zur Verfügung stellen.
  2. Informationen, bei denen kein Hindernis für die Offenlegung besteht:
    1. Informationen, die allgemein bekannt sind;
    2. Informationen, die mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei weitergegeben werden;
    3. Informationen, die aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
  3. Jede Vertragspartei ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und andere Personen, die ihrer Verantwortung unterliegen, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Vertraulichkeit einhalten.
  4. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die in Bezug auf die andere Vertragspartei einen unlauteren Wettbewerb im Sinne des Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (GBl. 2019, Nr. 1010 mit Änderungen) darstellen.

§ 9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, worüber der Auftraggeber per E-Mail benachrichtigt wird. Die Änderungen von AGB treten zu dem in den AGB angegebenen Tag in Kraft, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe der Änderungen durch den Auftragnehmer. Im Falle von Änderungen der AGB gelten für die Bestellungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen AGB aufgegeben wurden, die Bestimmungen der bisher gültigen AGB.
  2. Wenn der Auftraggeber mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der geänderten AGB darüber zu informieren. Wird diese Mitteilung unterlassen, so wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die in AGB enthaltenen Änderungen akzeptiert.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige ordentliche Gericht.
  4. In Angelegenheiten, die in den AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
  5. Die AGB treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
DE
Katalog Studio Kolor